Dr. Hartmut Lenk, Germanistisches Institut der Universität Helsinki


Hinweise zur Gestaltung des Literaturverzeichnisses
in studentischen wissenschaftlichen Abhandlungen
(Handout für den Kurs Wissenschaftliche Arbeitsverfahren, HS 2001)
 
 
1 Inhalt, Funktion und Gliederung  
1.1 Die Aufgabe von Literaturverzeichnissen
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1.2 Alphabetische Ordnung
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1.3 Untergliederung des Literaturverzeichnisses
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2 Die Form der Einträge im Literaturverzeichnis
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2.1 Einheitlichkeit als oberstes Gestaltungsprinzip
2.2 Arten von Publikationen
2.3 Selbstständige Publikationen
2.3.1 Von auf dem Titelblatt genannten AutorInnen verfasste Bücher
2.3.1.1 Bücher mit nur einer Autorin bzw. nur einem Autor
Familienname   Vorname(n)Erscheinungsjahr   TitelUntertitel
Anzahl der Bände   Reihenangaben  Angaben bei Nachauflagen
Verlagsort    Verlagsname  
2.3.1.2 Bücher mit zwei und drei AutorInnen
2.3.1.3 Bücher mit mehr als drei AutorInnen
2.3.2 Sammelbände und Anthologien
2.3.2.1 Nur ein(e) HerausgeberIn
2.3.2.2 Zwei und drei HerausgeberInnen
2.3.2.3 Mehr als drei HerausgeberInnen
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2.3.2.4 Institutionelle Herausgeber
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2.3.3 Anonyma
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2.4 Unselbstständige Publikationen
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2.4.1 Beiträge in Sammelbänden
2.4.2 Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften
2.4.2.1 Aufsätze
2.4.2.2 Rezensionen  
2.4.2.3. Konferenzberichte  
2.4.3 Artikel in (Nicht-Fach-) Zeitschriften  
2.4.4 Artikel in Zeitungen  
2.4.5 Mehrfachpublikationen  
2.5 Hochschulschriften
2.6 "Graue Literatur"
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2.7 Texte und Dokumente aus dem Internet
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2.8 Sonstige Quellen
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2.8.1 Archivblätter
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2.8.2 Unveröffentlichte Dokumente (Briefe, Akten usw.)
2.8.3 Schallplatten
2.8.4 Rundfunksendungen (Hörfunk und Fernsehen)
2.8.5 Filme
Beispiele für die Einträge im Literaturverzeichnis im Überblick


 
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1 Inhalt, Funktion und Gliederung

1.1 Die Aufgabe von Literaturverzeichnissen

In das Literaturverzeichnis werden diejenigen Quellen aufgenommen, die im Text der wissenschaftlichen Abhandlung erwähnt werden: Es gehören also alle Publikationen dazu, aus denen im Text zitiert, die im Text referiert oder auf die im Text verwiesen wird. Weitere, im Text nicht erwähnte Literaturangaben werden nicht ins Literaturverzeichnis aufgenommen, auch wenn der/die VerfasserIn der Arbeit die betreffenden Quellen gelesen hat. (Allerdings lässt sich ein Verweis auf solche Literatur oft leicht in den Text der Untersuchung integrieren.)

Das Literaturverzeichnis enthält die im Text in Kurzform angeführten Quellen in einer solchen Weise, dass sie von interessierten LeserInnen in Bibliotheks- und/oder Buchhandlungskatalogen problemlos aufgefunden werden können. Zugleich ist es eine Zusammenschau der Quellen, die die VerfasserInnen von wissenschaftlichen Abhandlungen ausgewertet haben. Damit wird das Literaturverzeichnis zu einem wichtigen Arbeitsinstrument für ForscherInnen, die zu einem ähnlichen Thema arbeiten. Neben dem Nachweis der benutzten Quellen (was gerade in einer Qualifizierungsarbeit wichtig ist) dient es also auch als Bibliographie, die Angaben zu den wichtigsten Publikationen eines bestimmten Themenbereichs enthält. Darüber hinaus lässt sich an Hand des Literaturverzeichnisses auch feststellen, in welcher wissenschaftlichen Schule bzw. in welcher Forschungsrichtung einer Disziplin die Untersuchung angesiedelt ist.

 
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1.2 Alphabetische Ordnung

Prinzipiell werden alle Angaben im Literaturverzeichnis in alphabetischer Ordnung der Namen der VerfasserInnen bzw. HerausgeberInnen aufgeführt. Dabei gilt nach DIN 5007-2: Ordnen von Schriftzeichenfolgen die Reihenfolge Familienname, Vorname, evtl. Namensvorsatz (wie z.B. das aristokratische Ehrenwort von) oder Namenszusatz (z.B. Adelstitel wie Graf oder Freifrau). Der bekannte Germanistikprofessor und Buchautor Peter von Polenz wird danach beim Buchstaben P unter Polenz, Peter von eingetragen. Generell stehen längere Namen nach (bis dahin) gleichlautenden kurzen: Beck steht also beispielsweise vor Becker. Bei Identität des Familiennamens wird der Vorname mit berücksichtigt: Wotjak, Barbara steht als vor Wotjak, Gert (das Geschlecht spielt dabei keine Rolle).

Für auf Deutsch geschriebene Untersuchungen gilt dann auch für das Literaturverzeichnis das deutsche Alphabet. Im Unterschied zur Reihenfolge im finnischen Alphabet stehen die Umlaute Ä/ä, Ö/ö nicht am Ende des Alphabets. Leider gibt es im Deutschen zwei (historisch entstandene) Verfahrensweisen bei der Einordnung der deutschen Umlaute (Ä/ä, Ö/ö und Ü/ü) in die alphabetische Reihenfolge: Nach der älteren Variante werden die Umlaute wie Kombinationen aus nicht umgelautetem Ausgangslaut und E behandelt; danach wird /ä/ also wie /ae/, /ö/ wie /oe/ und /ü/ wie /ue/ eingeordnet; der Name Böger [behandelt als Buchstabenfolge: B-o-e-g-e-r] steht also nach Bode [B-o-d-e], aber vor Bofer [B-o-f-e-r].

 
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Heute hat sich dagegen jene Variante durchgesetzt, in der die Umlaute hinsichtlich der Reihenfolge wie ihre nicht umgelauteten Entsprechungen behandelt werden, also /ä/ wie /a/, /ö/ wie /o/ und /ü/ wie /u/. Der oben als Beispiel gewählte Name Böger stände dann also nach dem Namen Bofer (weil F im Alphabet vor G steht). Bei sonst gleichem nachfolgenden Buchstaben stehen die Wörter oder Namen mit nicht umgelauteten Phonemen vor den Umlauten, also beispielsweise Bader vor Bäder.

Werden mehrere Werke des selben Verfassers/Herausgebers (bzw. der selben Verfasserin/ Herausgeberin) in das Literaturverzeichnis aufgenommen, haben die selbst verfasste Werke Vorrang vor herausgegebenen Bänden. Unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge des Erscheinens werden, wenn dieselbe Person im Literaturverzeichnis sowohl als (einzelne) AutorIn als auch als (einzelne) HerausgeberIn enthalten ist, die selbst verfassten Publikationen vor den Editionen platziert. Ein 1994 von jemandem herausgegebenes Buch steht also nach einem 1995 veröffentlichten Aufsatz. Aber auch, wenn jemand einen Aufsatz in einem von ihm selbst herausgegebenen Sammelband publiziert und dieser Sammelband als eigener Eintrag ins Literaturverzeichnis aufgenommen wird, steht der Aufsatz vor dem Sammelband.

Die selbst verfassten einerseits und die herausgegebenen Veröffentlichungen andererseits stehen jeweils in chronologischer Reihenfolge: Das zum (historisch) frühesten Zeitpunkt erschienene Werk wird zuerst genannt, dann folgen die später publizierten Arbeiten in der Reihenfolge ihrer Erscheinungsjahre.

 
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Mehrere Publikationen eines Autors/Herausgebers bzw. einer Autorin/Herausgeberin innerhalb eines Jahres werden mit Variablen (a, b, c, … ) versehen, wobei bereits das erstgenannte Werk eines Jahres mit der Variable a gekennzeichnet wird. Für die Vergabe von a, b, c usw. empfiehlt sich eine alphabetische Reihenfolge nach dem Titel der eim selben jahr veröffentlichten Arbeiten. Doch kann z.B. auch so verfahren werden, dass Monographien - wie in den folgenden Beispielen - vor Aufsätzen genannt werden:
 
Lorenz-Bourjot, Martine; Lüger, Heinz-Helmut (Hg.) 2001: Phraseologie und Phraseodidaktik. (= Beiträge zur 
Fremdsprachenvermittlung; Sonderheft 4). Wien: Edition Praesens. 

Lüger, Heinz-Helmut 1992a: Sprachliche Routinen und Rituale. (= Werkstattreihe Deutsch als Fremdsprache; 36). 
Frankfurt a. M. usw.: Lang.

Lüger, Heinz-Helmut 1992b: Phraseologismen als Argumentationsersatz? In: Püschel, Ulrich; Sandig, Barbara (Hg.):
Argumentationsstile. (= Germanistik, H. 112/113). Hildesheim: Olms, S. 255-285.

Lüger, Heinz-Helmut 1999: Satzwertige Phraseologismen. Eine pragmalinguistische Untersuchung. Wien: Edition 
Praesens.

Lüger, Heinz-Helmut 2001: Phraseologie und Argumentation. In: Lorenz-Bourjot/Lüger (Hg.), S. 65-83.

Lüger, Heinz-Helmut (Hg.) 1995: Gesprächsanalyse und Gesprächsschulung. (= Beiträge zur Fremdsprachenvermittlung; Sonderheft 2). Konstanz: Sprachlehrinstitut der Universität. 

Lüger, Heinz-Helmut (Hg.) 2001: Höflichkeitsstile. (= Cross cultural communication; Bd. 7). Frankfurt a. M. usw: Lang. 


 
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Wenn im Literaturverzeichnis mehrere Publikationen ein und der selben Person enthalten sind, kann deren Name durch einen Gedankenstrich oder durch die Wörter ders. (für derselbe bei einem männlichen Verfasser) oder dies. (für dieselbe bei einer Verfasserin oder dieselben bei mehreren AutorInnen) ersetzt werden. Dies ist jedoch nicht unbedingt notwendig: Es ist genau so gut möglich und ebenso üblich, wie im obigen Beispiel den vollen Namen der VerfasserInnen zu wiederholen. Wichtig ist jedoch, dass innerhalb des gesamten Literaturverzeichnisses einheitlich verfahren wird.

Auf jeden Fall wird der volle Name des/der (ersten) Autors/Autorin einer Publikation wiederholt, wenn es nach einzeln verfassten/herausgegebenen Publikationen auch Werke mit mehreren VerfasserInnen oder HerausgeberInnen gibt: Entsprechend dem alphabetischen Ordnungsprinzip (s. o.) stehen solche Arbeiten stets nach solchen Veröffentlichungen, die nur von einer Person verfasst oder herausgegeben wurden. - Der volle Name sollte auch bei vollständiger Namensidentität zweier verschiedener AutorInnen wiederholt - anstatt ggf. durch Gedankenstrich oder ders./dies. ersetzt - werden. (Dieser vergleichsweise seltene Fall existiert beispielsweise bei Hartmut Schröder: Einer der beiden Namensträger wirkte vor 1990 als Sprachwissenschaftler in Potsdam, der andere zu jener Zeit in Jyväskylä und heute als Professor in Frankfurt/O.)

 
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1.3 Untergliederung des Literaturverzeichnisses

Bei sehr umfangreichen Literaturverzeichnissen und solchen mit Quellen aus verschiedenen fachlichen Bereichen oder mit Quellen sehr unterschiedlichen Charakters (z.B. verschiedenen Speichermedienarten) ist eine Untergliederung des Literaturverzeichnisses möglich.

So unterscheidet man in der Literaturwissenschaft beispielsweise zwischen einem Verzeichnis der Primär- und der Sekundärliteratur (ersteres enthält die analysierten literarischen Texte, letzteres die wissenschaftliche Literatur über die betreffenden literarischen Werke bzw. über Methoden der Literaturwissenschaft, Ästhetik usw.).

Auch in empirisch ausgerichteten linguistischen Arbeiten kann das Literaturverzeichnis in ein Verzeichnis der Quellen (d.h. beispielsweise eine Liste der zum Analysekorpus gehörenden Texte) und das (eigentliche) Literaturverzeichnis unterteilt werden, in dem die im Text enthaltenen (sprach-) wissenschaftlichen Publikationen aufgelistet werden.

Das Verzeichnis der herangezogenen wissenschaftlichen Literatur kann, wenn es sehr umfangreich ist, nach weiteren - entweder inhaltlichen oder formalen - Kriterien untergliedert werden. So ist es - unter formalem Gesichtspunkt - möglich, (viele im Text erwähnte) Wörterbücher und Lexika getrennt von wissenschaftlichen Abhandlungen bzw. Darstellungen aufzulisten. Auch Texte aus dem Internet können mit den betreffenden genauen Adressen und möglichst auch dem Datum ihres Aufrufens in einem gesonderten Teil des Literaturverzeichnisses zusammengestellt werden. Gleiches gilt für andere Medien (wie Schallplatten, Videokassetten oder Kinofilme, CD-ROMs und dergleichen), sofern es unter den Quellen mehrere der gleichen Art gibt.

 
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Eine inhaltliche Gliederung des Literaturverzeichnisses kann sich vor allem bei interdisziplinär angelegten Untersuchungen, die Quellen verschiedener wissenschaftlicher Fachgebiete benutzen, anbieten. Speziell bei literatur-, sprach- oder wissenschaftshistorischen Untersuchungen mit einem größeren Längsschnitt kann auch eine zeitliche Gliederung des Literaturverzeichnisses sinnvoll sein, indem beispielsweise die Quellen aus bestimmten Jahrhunderten und/oder Epochen in entsprechenden Teilabschnitten zusammengefasst werden (wie z.B. in der Dissertation von Aino Kärnä, siehe unten im Abschnitt 2.5). Innerhalb der Teilkapitel stehen die Angaben in alphabetischer Ordnung.

Wenn in einem Literaturverzeichnis sehr viele Beiträge aus (den selben) Zeitschriften erscheinen, kann es sinnvoll sein, der Aufführung der ausgewerteten Literatur eine Liste von Abkürzungen für die (mehrfach vorkommenden) Zeitschriften-Titel bzw. auch für Reihen-Titel oder Titel von Jahrbüchern u. Ä. voranzustellen. In einer solchen Liste werden dann z.B. Abkürzungen wie LiLi (Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik), LS/ZISW/A (Linguistische Studien des Zentralinstituts für Sprachwissenschaft der Akademie der Wissenschaften der DDR, Reihe A), ZfG (Zeitschrift für Germanistik), ZGL (Zeitschrift für Germanistische Linguistik) usw. aufgeschlüsselt. Die Abkürzungen können dann ohne die umständlicheren Titel bei den Quellenangaben unselbstständiger Literatur bzw. als Reihenangabe bei Monographien verwendet werden und helfen somit Platz sparen.

 
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2 Die Form der Einträge im Literaturverzeichnis

2.1 Einheitlichkeit als oberstes Gestaltungsprinzip

Eine wichtige Anforderung an die Form von Literaturverzeichnissen Literaturverzeichnis ist die Wahrung der Einheitlichkeit. Gleichartige Angaben müssen auf formal identische Weise gestaltet sein. Das gilt für die Auswahl der betreffenden Informationen ebenso wie für ihre Anordnung sowie die verwendeten Interpunktionszeichen.

Dafür, wie im Einzelnen bei der grafischen Gestaltung sowie bei der Auswahl bestimmter Angaben und deren Reihenfolge verfahren wird, gibt es keine verbindlichen Normen, sondern im Gegenteil sehr viele verschiedene Möglichkeiten. Die üblichen Verfahrensweisen unterscheiden sich dabei in verschiedenen Wissenschafts(teil)disziplinen, Regionen und Institutionen, und sie verändern sich auch im Laufe der Zeit. Hier haben die VerfasserInnen wissenschaftlicher Abhandlungen einen gewissen Gestaltungsspielraum; bei Veröffentlichungen in Zeitschriften und Sammelbänden geben i.d.R. HerausgeberInnen und/oder RedakteurInnen entsprechende Gestaltungshinweise, an die man sich als AutorIn zu halten hat.

Die folgenden Hinweise sind also nicht im Sinne einer Vorschrift zu verstehen, sondern als Empfehlungen zur Arbeitserleichterung gedacht. Sofern die Einheitlichkeit der Gestaltung gewahrt bleibt, können VerfasserInnen studentischer wissenschaftlicher Abhandlungen von diesen Empfehlungen abweichen, ohne dafür Bewertungsnachteile befürchten zu müssen.

 
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2.2 Arten von Publikationen

Die formale Gestaltung der Angaben im Literaturverzeichnis hängt maßgeblich von der Art der Publikation ab. Im Allgemeinen unterscheidet man

a) selbstständig erschienene Literatur, d.h. Bücher, Broschüren, CD-ROMs usw., die von einem Verlag herausgegeben wurden, damit auf dem Buchmarkt erhältlich sind (oder waren) und i.d.R. eine eigene Internationale Standard-Buchnummer, kurz ISBN, oder eine Produktions- bzw. Bestell-Nummer erhalten;

b) unselbstständig erschienene Literatur, vor allem Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften, in Sammel- und Konferenzbänden, aber auch Zeitungs- und Zeitschriftenartikel;

c) Hochschulschriften, also nicht in Buchform (von einem Verlag) publizierte Qualifizierungsschriften wie Magisterarbeiten und (nur) maschinenschriftlich vorliegende Dissertationen und Habilitationsschriften; hierbei handelt es sich also um nicht auf dem Buchmarkt, aber in den Bibliotheken zugängliche Literatur;

d) sog. „graue Literatur", die nicht über die traditionellen Institutionen (Verlage, Bibliotheken) öffentlich zugänglich ist, aber in Fachkreisen „zirkuliert" (z.B. in Gestalt vervielfältigter Vortragsmanuskripte, als vom Autor oder von anderen weiter versandte Typoskripte interessanter, noch nicht publizierter Aufsätze und dgl.);


 
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2.3 Selbstständige Publikationen

Selbstständige Publikationen werden im Zusammenhang mit der formalen Behandlung in Literaturverzeichnissen vor allem nach der Autorenschaft weiter unterteilt in

a1) wissenschaftliche Monographien sowie Lehr- und Handbücher, d.h. umfangreiche, in sich thematisch weitgehend geschlossene Texte mit einer oder mehreren (auf dem Titelblatt genannten) Person[en] als Autorin, die eine wissenschaftliche Problemstellung behandeln und dabei neue Erkenntnisse vermitteln oder über Geschichte, Erkenntnisse, Methoden und Probleme eines Fachgebiets informieren; in diese Gruppe können auch Einzel-Bibliographien in Buchform sowie Wörterbücher und Sachlexika (i.d.R. mit alphabetischer Anordnung der Stichwörter) gehören;

a2) Sammelbände, in denen mehr oder weniger selbstständige (wissenschaftliche) Teiltexte meist verschiedener AutorInnen zu einem mehr oder weniger eingegrenzten Thema in einem Buch zusammengefasst sind, sowie im Bereich künstlerischer Literatur Anthologien; Sammelbände und Anthologien werden heute i.d.R. von einem/einer oder mehreren HerausgeberInnen in einem Verlag, gelegentlich auch von Institutionen publiziert;

a3) Anonyma, d.h. (zumeist ältere) Buchpublikationen ohne Verfasser- oder Herausgeberangaben.


 
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2.3.1 Von auf dem Titelblatt genannten AutorInnen verfasste Bücher

Zu unterscheiden ist hier, ob es sich um einen, zwei oder mehr als zwei VerfasserInnen handelt.

Die einfachste Form der Literaturangabe ist jene für Bücher mit nur einer Autorin bzw. nur einem Autor. Diese Grundform wird im Folgenden ausführlich dargestellt, sodass in den darauffolgenden Abschnitten nur die Ergänzungen und Abweichungen zu nennen sind. - In vereinfachter generalisierender Darstellungsweise sieht die Grundform wie folgt aus (im Allgemeinen als obligatorisch geltende Elemente sind hier zur Hervorhebung fett gesetzt; im Literaturverzeichnis werden sie natürlich nicht mit Fettdruck ausgezeichnet!):
 
Name, Vorname; Name,Vorname Jahr: Titel. Evtl. Untertitel. (Evtl. Reihentitel; Nr.). Verlagsort: Verlagsname.


 
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2.3.1.1 Bücher mit (nur) einer Autorin bzw. einem Autor

Bei der Grundform der Literaturangabe werden nacheinander angegeben:
 
 
Familienname,

Er kann grafisch durch Kapitälchen oder VERSALIEN hervorgehoben werden. Akademische Grade oder andere Zusätze werden nicht übernommen, auch wenn sie auf dem Titelblatt stehen. Hinter das - ohne Wortabstand unmittelbar nach den Familiennamen gesetzte - Komma gehört ein Leeranschlag/Wortabstand. Danach folgt der (bzw. folgen die)
Vorname[n]

In deutschen Literaturverzeichnissen werden die Vornamen häufig abgekürzt: Es wird nur der erste Buchstabe (bzw. bei Christian, Christiane usw.: Chr.) mit einem Abkürzungspunkt genannt. Um einerseits eine schnelle Auffindbarkeit der Namen in umfangreichen Bibliographien und Bibliothekskatalogen zu ermöglichen, andererseits aber auch das Geschlecht der betreffenden Person zu verdeutlichen, damit man im Text der Abhandlung korrekte Personalpronomen und andere genusspezifische Verweisformen benutzen kann, sollte der Rufname (d.h. zumeist: der erste Vorname) jedoch ausgeschrieben werden. Auf jeden Fall ist hier einheitlich zu verfahren: Entweder werden die (ersten) Vornamen immer ausgeschrieben oder immer abgekürzt. Nach jedem Vornamen folgt ein Leeranschlag. Also beispielsweise nicht:
Lenk, H.E.H. 2001: Von Felsmalereien und Hobbyethnologen …
Lüger, Heinz-H. 2001: Phraseologie und Argumentation …
Sondern beispielsweise: 

Lenk, Hartmut E. H. 2001: Von Felsmalereien und Hobbyethnologen. Die Phraseologie des Deutschrock als Gegenstand des DaF-Unterrichts. In: Lorenz-Bourjot/Lüger (Hg.), S. 155-178.

Lüger, Heinz-Helmut 2001: Phraseologie und Argumentation. In: Lorenz-Bourjot/Lüger (Hg.), S. 65-83.
 

Ausnahmen hinsichtlich der Ausschreibung des Vornamens können bei älteren Werken nötig sein, in denen die Vornamen oft auch auf dem Titelblatt nur abgekürzt erscheinen. Ist der Vorname aus anderen Quellen bekannt, kann er in eckigen Klammern nach der Initiale ergänzt werden. Der Abkürzungspunkt entfällt dann. Ein (erfundenes) Beispiel: 

Wulff, M[atthies] 1752: Von deutscher Lebensart. Wolfenbüttel. 
21999:

 

Das Erscheinungsjahr wird in Form arabischer Ziffern nach dem (Vor-) Namen des Autors bzw. der Autorin genannt. Es kann, braucht aber nicht in runde Klammern gesetzt werden. Direkt (d.h. ohne Wortabstand) nach der Jahreszahl steht ein Doppelpunkt, dem ein Leeranschlag folgt (vgl. dazu die oben aufgeführten Beispiele).
Unveränderte Neuauflagen können, wie links gezeigt, durch hochgestellte Ziffern vor der Jahreszahl bezeichnet werden. Ein weiteres Beispiel:

Helbig, Gerhard; Buscha, Joachim 171996: Deutsche Grammatik. Ein Handbuch für den Ausländerunterricht. Leipzig usw.: Langenscheidt-Enzyklopädie.
Vor allem beim Vergleich verschiedener Auflagen kann diese Notationsweise auch bei der Kurzquellenangabe im Text effektiv eingesetzt werden. 

Ist, vor allem bei älteren Werken oder in heutiger Zeit z.B. bei vielen CD-ROMs und manchen Ratgeberbüchern, das Erscheinungsjahr nicht angegeben, schreibt man die Abkürzung o.J. (für „ohne Jahr" bzw. „ohne Jahresangabe"). Wenn das Jahr des Erscheinens aus anderen Quellen ermittelt werden kann oder anderweitig bekannt ist, ergänzt man es nach der Abkürzung o.J. in eckigen Klammern. Geschätzte Jahreszahlen werden durch ein vorangestelltes ca. markiert, speziell in historischen Arbeiten sind auch Angaben wie vor oder nach [+ Jahreszahl] denkbar. Zur Illustration zwei Beispiele:


Manekeller, Wolfgang o.J.: So schreibt man Geschäftsbriefe. (= Humboldt-Taschenbuch; 229). München.

Müller-Alfeld, Theodor o.J. [vor 1992]: Rede, schreibe, rechne richtig. München.
 

Titel.

Der Titel wird in der (sprachlichen) Form angegeben, wie er auf der Haupttitelseite des Buches steht. Rein typografische Hervorhebungen wie Wechsel des Schriftgrades oder der Schriftart bleiben unberücksichtigt.

Auf offensichtliche Fehler oder Auffälligkeiten der Formulierung darf wie beim Zitieren mit dem - in eckigen Klammern stehenden - Wort [sic] oder [sic!] oder einem Ausrufezeichen [!] hingewiesen werden. Stillschweigendes Korrigieren ist hier nicht üblich. Die Angabe des Titels wird mit einem Punkt abgeschlossen (auch wenn dieser nicht im Original steht). 
 

Untertitel.

Falls das Werk einen - ebenfalls auf dem Haupttitelblatt zu findenden - Untertitel hat, wird dieser nach dem Haupttitel angegeben. Er beginnt stets mit einem großen Buchstaben und wird ebenfalls mit einem Punkt abgeschlossen. Zur Markierung von Fehlern und Auffälligkeiten der Formulierung vgl. die Bemerkungen zum Haupttitel.
Weitere Ergänzungen zum Titel, die nur auf dem Buchdeckel, nicht aber auf dem Haupttitelblatt stehen, werden weggelassen.
Anzahl Bde./Bd.-Nr.

Bei Werken, die in mehreren Bänden oder Teilen erschienen sind, ist zu entscheiden, ob man alle Bände oder evtl. nur einen oder einige von mehreren Bänden ins Literaturverzeichnis aufnimmt (wenn beispielsweise nur einzelne Bände zitiert wurden). Bei Lexika und Wörterbüchern gibt man i.d.R. die Zahl aller Bände an. Die Angabe kann in verbaler Form (z.B. in acht Bänden, s. u.) oder in der Form (arabische) Zahl + Bde. oder in der Form Bd. 1-8 (als Beispiel für ein achtbändiges Werk) erfolgen; sie wird durch einen Punkt abgeschlossen. Vgl. folgende Gestaltungsvarianten (zur Verdeutlichung sind in den beiden folgenden Beispielen die Bandangaben fett gesetzt; in einem Literaturverzeichnis werden sie natürlich nicht hervorgehoben, sondern recte, d.h. in normaler Schrift, gesetzt):

Duden-GWB 2000: Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. 10 Bde. Mannheim usw.: Duden-Verlag.

Duden-GWB 2000: Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Bd. 1-10. Mannheim usw.: Duden-Verlag. 
 

Die Form Bd. 1-6 kann, falls die Bandnummern auf der Titelseite des betreffenden Werkes so angegeben werden, auch mit römischen Ziffern, also in der Form Bd. I-VI erfolgen. 

Bei der Aufnahme von Einzelbänden ins Literaturverzeichnis wird meist die Reihenfolge Bd. 2. bevorzugt. Es ist aber auch die Form 2. Bd. möglich.

Falls die einzelnen Teile eines mehrbändigen Werkes nicht innerhalb ein und desselben Kalenderjahres erschienen sind, gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten: Die genauere, aber auch umständlichere Variante ist die Angabe des jeweiligen Erscheinungsjahres nach jeder Bandnummer, vgl. als Beispiel die frühere, achtbändige Ausgabe des Duden-Großwörterbuchs: 
 


Duden-GWB 1993/95: Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in acht Bänden. 2., völlig neu bearb. Aufl. Bd. 1: 1993. Bd. 2-6: 1994. Bd. 7-8: 1995. Mannheim usw.: Duden-Verlag. 
Eine einfachere Notationsweise nennt das Erscheinungsjahr des ersten (bzw. zuerst erschienenen) und des letzten (bzw. zuletzt erschienenen) Bandes vor und nach einem Bindestrich an der für die Angabe des Erscheinungsjahres üblichen Stelle des Eintrags: 

Duden-GWB 1993-1995: Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in acht Bänden. 2., völlig neu bearb. Aufl. Mannheim usw.: Duden-Verlag.
Bei unvollständig gebliebenen Werken kann man den Hinweis [mehr nicht ersch.] in eckigen Klammern anfügen, vgl. als Beispiel:

Meier, Georg F.; Meier, Barbara 1979: Handbuch der Linguistik und Kommunikationswissenschaft. Bd. 1: Sprache, Sprachentstehung, Sprachen. [mehr nicht ersch.]. Berlin (Ost): Akademie-Verlag. 
(Reihenangabe; Nr.). 

Falls das Buch innerhalb einer Reihe mit fortlaufender Nummerierung der Einzelbände erschienen ist, kann der Reihenname in runden Klammern, evtl. nach einem Gleichheitszeichen, angegeben werden. Unbedingt notwendig ist diese Angabe jedoch nicht. Die Kenntnis der Reihenzugehörigkeit erhöht mitunter jedoch die Auffindbarkeit des Buches, denn viele (Freihand-) Bibliotheken stellen solche Bücher unter der Reihenbezeichnung in die Regale. 

Die Angabe der Reihe kann entweder nach dem Haupttitel (und dem eventuellen Untertitel) oder aber ganz am Ende des Eintrags (nach dem Verlagsort und dem eventuell angegebenen Verlagsnamen) erfolgen. Die weiter oben aufgeführten Beispiele wählen die hier zuerst genannte Variante.

Wichtig ist wiederum die einheitliche Verfahrensweise: Wird die Reihe einmal angegeben, muss dies auch bei allen anderen Büchern, die in einer Reihe erschienen sind, geschehen. Auch die Position der Reihenangabe muss vereinheitlicht werden. 

Dem Reihennamen folgt - am besten nach einem Semikolon/Strichpunkt - die Nummer des betreffenden Bandes in Form arabischer bzw., bei entsprechender Zählung durch den Verlag, römischer Ziffern. Danach stehen die schließende Klammer und ein Punkt. - Der oder die HerausgeberInnen der Reihe werden nicht genannt. 
 

3., überarb. Aufl.,

Falls es sich um eine bearbeitete Neuauflage eines Buches handelt, werden die Nummer der Auflage (als Ordnungszahl in Gestalt einer arabischen Ziffer mit Punkt) und die Art und Weise der Bearbeitung angegeben. Letztere erfährt man entweder aus dem Titelblatt und/oder dem Impressum, das heute meist auf der Rückseite des Titelblatts, in älteren Büchern oft am Ende des Buches zu finden ist. Die Partizipien werden meist abgekürzt, also z.B. überarb. für „überarbeitete", durchges. für „durchgesehene", korr. für „korrigierte", akt. für „aktualisierte", früher auch verb. für „verbesserte" oder verm. für „vermehrte" Aufl. (für „Auflage") oder Ausg. für „Ausgabe". Da der Punkt für die Abkürzung steht, sollte die Auflagenangabe durch ein Komma von dem nachfolgenden Verlagsort abgetrennt werden. - In vielen Literaturverzeichnissen stehen Reihenangaben am Ende des Eintrags, also nach dem Verlagsort und -namen.
Verlagsort:

Als letzte obligatorische Angabe steht bei selbstständigen Publikationen der Verlagsort mit Punkt - oder mit Doppelpunkt, falls nachfolgend der Verlagsname angegeben wird. - Manche Verlage haben eine ganze Reihe von Verlagssitzen, die sie auf dem Titelblatt ihrer Bücher auch stolz aufführen. Bis zu zwei Verlagsorte werden üblicher Weise angegeben. Dabei ist wiederum auf Einheitlichkeit der Gestaltung zu achten: Unabhängig von der Art der Nennung im Impressum oder auf der Titelseite des jeweils zitierten Werkes muss man sich im Literaturverzeichnis auf die Verwendung entweder des Kommas, des Wortes und oder dessen Abkürzung (u.) entscheiden und bei allen gleichartigen Fällen gleich verfahren. 

Bei mehr als drei Verlagssitzen wird der auf dem Titelblatt und/oder im Impressum (meist unter dem Copyright-Vermerk) zuerst angeführte Ort genannt und dann mit einer Abkürzung wie u.A. oder usw. auf weitere Verlagsorte verwiesen (vgl. einige der Beispiele oben). 

Ist der Verlagsort in dem zitierten Werk nicht angegeben, schreibt man die Abkürzung o.O. (für „ohne Ort"). Weiß man aus anderer Quelle, in welchem Ort ein angegebener Verlag seinen Sitz hat oder wo ein Buch erschienen ist, gibt man diesen Ort nach der Abkürzung o.O. in eckigen Klammern an. (Die Verfahrensweise gleicht hier derjenigen bei den Werken, die auf die Angabe des Erscheinungsjahres verzichten, siehe dazu das Beispiel oben.)
 

Verlagsname

Die Angabe des Verlagsnamens ist möglich und wird von Ratgeberbüchern vor allem der germanistischen Literaturwissenschaft auch empfohlen, ist aber in der Linguistik und Didaktik nicht generell üblich. Entscheidend ist hier wiederum das Gebot der Einheitlichkeit: Wird einmal ein Verlagsname angegeben, muss er bei allen selbstständigen Publikationen genannt werden. Auch die Form der Angabe des Verlagsnamens ist zu vereinheitlichen. Viele Verlage tragen den Namen ihres Gründers und/oder Betreibers. Wenn man sich entscheidet, den Vor- und den Familiennamen des Verlegers anzugeben, muss dies durchgängig bei allen Einträgen erfolgen. Leichter (und auch üblicher) ist die Angabe nur des Familiennamens des Verlegers. Das Wort Verlag wird meistens weggelassen oder wenigstens abgekürzt (außer bei Namen wie Westdeutscher Verlag oder Fischer Taschenbuchverlag), die Angaben zur Betriebsform (wie GmbH oder bei Büchern aus der DDR: VEB) werden in aller Regel weggelassen. Das gilt auch für weitere (meist ambitiöse) Namenszusätze wie z.B. „Europäischer Verlag der Wissenschaften" beim Peter-Lang-Verlag. Ihre Wiedergabe würde das Literaturverzeichnis unnötig aufblähen.
Am Ende jedes Eintrags, bei selbstständigen Publikationen also entweder nach dem Verlagsnamen (falls er genannt wird) oder nach dem Verlagsort, sollte ein Punkt gesetzt werden. 
Auf weitere, in Bibliothekskatalogen anzutreffende Angaben wie die Gesamtseitenzahl des Buches, das Format (die Größe), die Anzahl von Tabellen, Diagrammen, Fotos und anderen Grafiken wird in Literaturverzeichnissen üblicher Weise verzichtet. Auch die ISBN (die Internationale Standard-Buchnummer) wird bisher üblicherweise nicht genannt, obwohl sie die Auffindbarkeit des Werkes in elektronischen Katalogen und Bibliographien erleichtern würde. 

Nach dem Untertitel können u.U. jedoch noch Angaben zu weiteren MitarbeiterInnen (IllustratorInnen, BearbeiterInnen, VerfasserInnen von Vorworten oder Registern u.Ä.) folgen. Dies ist wohl weniger in der Sprachwissenschaft, öfter aber in literaturwissenschaftlichen und interdisziplinären Arbeiten der Fall. 
 

Die in internationalen Bibliographien übliche Unterstreichung oder Kursivierung des (Haupt-) Titels von Publikationen hat sich im Rahmen der germanistischen Literatur- und Sprachwissenschaft bisher nicht allgemein durchgesetzt, wird aber von einigen AutorInnen praktiziert. 
In der Grundform könnte ein Literaturverzeichnis also so aussehen, wie es die folgenden Beispiele zeigen:

Gimpl, Georg 2001: Weil der Boden selbst hier brennt. Aus dem Prager Salon der Berta Fanta (1865-1918). Prag u. Furth im Wald: Vitalis. 

Lüger, Heinz-Helmut 1995: Pressesprache. (= Germanistische Arbeitshefte; 28). 2., neu bearb. Aufl., Tübingen: Niemeyer. 

Schnell, Ralf 2000: Orientierung Germanistik. Was sie kann, was sie will. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag.

Skog-Södersved, Mariann 1993: Wortschatz und Syntax des außenpolitischen Leitartikels. Quantitative Analysen der Tageszeitungen „Neues Deutschland", „Neue Zürcher Zeitung", „Die Presse" und „Süddeutsche Zeitung". (= Nordeuropäische Beiträge aus den Human- und Gesellschaftswissenschaften; 3). Frankfurt a.M. usw.: Lang. 
 


 
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2.3.1.2 Bücher mit zwei und drei AutorInnen

Hat ein Werk zwei oder drei VerfasserInnen, sollten beide bzw. alle drei Familien- und Vornamen (in dieser Reihenfolge) angegeben werden; die Reihenfolge der AutorInnen richtet sich nach der Nennung auf dem Haupttitel des Buches, die oft, aber nicht immer der alphabetischen Ordnung entspricht. Nach dem bzw. den Vornamen der erstgenannten Verfasserin bzw. des erstgenannten Verfassers steht ein Semikolon/Strichpunkt. Danach folgt der zweite Verfasserin-Familienname mit Komma und dem bzw. den Vornamen. Alle weiteren Angaben erfolgen wie in der Grundform. Ein Beispiel:
 
Schwarz, Monika; Chur, Jeanette 1993: Semantik. Ein Arbeitsbuch. Tübingen: Narr. 

Schönherr, Hartmut; Tiedemann, Paul 1999: Internet für Germanisten. Eine praxisorintierte Einführung. Darmstadt: Primus/Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

In älteren Literaturverzeichnissen werden die Namen zweiter und dritter AutorInnen oft in der (von der Nennung des/der Erstgenannten abweichenden) Reihenfolge ‚Vorname Familienname' aufgeführt, was aber eher verwirrend und m.E. nicht nachahmenswert ist.


 
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2.3.1.3 Bücher mit mehr als drei AutorInnen

Bei solchen Publikationen wird nur der Familien- und Vorname der (auf dem Titelblatt) zuerst genannten Person aus der Autorengruppe genannt und danach die Abkürzung u.A. (für „und Andere") bzw. deren lateinische Entsprechung et al. (für „et alii") angefügt (sie steht also vor der in Klammern angegebenen Jahreszahl des Erscheinens). Alle weiteren Angaben erfolgen wie in der Grundform. Der folgende Band hat vier AutorInnen:
 
Hall, Christopher u.A. 1995: Deutsche Aussprachelehre. Ein Hand- und Übungsbuch für Sprecher des Finnischen. Helsinki: Finn Lectura.

Sammelbände (und Lehrbücher) in der DDR wurden oft von einem „Autorenkollektiv unter der Leitung von … [NAME]" verfasst. Hier kann auf verschiedene Weise verfahren werden. Einerseits wäre eine Behandlung als Buch mit mehr als drei AutorInnen wie oben beschrieben denkbar, bei der Familien- und Vorname des Leiters bzw. der Leiterin des Autorenkollektivs genannt und auf die weiteren Mitglieder dieses Kollektivs mit u.A. oder et al. verwiesen wird. Kürschner 1994 empfiehlt dagegen eine besondere Form, die solche Bücher teils wie Werke mit angegebenen VerfasserInnen, teils wie Anonyma behandelt: Er empfiehlt die Form Name, Vorname / Autorenkollektiv (Jahr) =, also:
 
Schmidt, Wilhelm / Autorenkollektiv (1981) = Funktional-kommunikative Sprachbeschreibung. Theoretisch-methodische Grundlegung. Leipzig: Bibliographisches Institut.

Die o.g. Alternative, d.h. eine Behandlung als Werk mit mehr als drei VerfasserInnen, ergäbe folgende Form des Eintrags:
 
Schmidt, Wilhelm u.A. 1981: Funktional-kommunikative Sprachbeschreibung. Theoretisch-methodische Grundlegung. Leipzig: Bibliographisches Institut.


 
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2.3.2 Sammelbände und Anthologien

Sammelbände (einschließlich Studien- und Konferenzbände) und Anthologien (d.h. Zusammenstellungen verschiedener literarischer Werke, meist von Lyrik und/oder Kurzprosa, in einem Band) werden heute zumeist von einem/einer oder mehreren HerausgeberInnen ediert, deren Name auf dem Titelblatt des Buches genannt wird. Seltener sind institutionelle Herausgeber (ohne namentliche Nennung der verantwortlichen Personen).

Sammelbände werden üblicherweise nur dann als eigene Einträge in das Literaturverzeichnis aufgenommen, wenn zwei oder mehr ihrer Beiträge zitiert werden und im Literaturverzeichnis einzeln erscheinen: Dann kann an jenen Stellen die Quellenangabe in Kurzform erfolgen, was Platz sparen hilft (siehe dafür das Beispiel Lüger 2001 auf S. 2 und S. 6 dieses Handouts) oder wenn im Text der Abhandlung auf den Sammelband als Ganzes verwiesen wird.


 
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2.3.2.1 Nur ein(e) HerausgeberIn

Handelt es sich um (nur) einen Herausgeber bzw. (nur) eine Herausgeberin, wird dessen bzw. deren Name wie in der Grundform an der Spitze des Eintrags genannt. Auf die Tatsache, dass es sich nicht um den/die Autorin, sondern den/die HerausgeberIn handelt, wird mit der in runden Klammern stehenden Abkürzung Hg. oder auch Hrsg. hingewiesen. (Sie steht für „Herausgeber" im Singular und Plural einschl. der movierten Formen „Herausgeberin" und „Herausgeberinnen".) Vgl. folgende Beispiele:
 
Lüger, Heinz-Helmut (Hg.) 1995: Gesprächsanalyse und Gesprächsschulung. (= Beiträge zur Fremdsprachenvermittlung; Sonderheft 2). Konstanz: Sprachlehrinstitut der Universität. 

Neumann, Siegfried Armin (Hg.) 21985: Es war einmal … Volksmärchen aus fünf Jahrhunderten. 2 Bde. Rostock: Hinstorff.

Falls man das Jahr des Erscheinens (generell) in runden Klammern angibt (was möglich, aber nicht nötig ist, s. o.), kann man, um aus ästhetischen Gründen die direkte Aufeinanderfolge zweier runder Klammern, z.B. „… (Hg.) (1998):", zu vermeiden, die Abkürzung Hg. zusammen mit dem Erscheinungsjahr in einer Klammer unterbringen und das Hg. von der Jahreszahl durch ein Komma abtrennen: „… (Hg., 1998):" Die weiteren Angaben entsprechen der Grundform:
 
Krebs, Gérard (Hg., 1998): Schweiz 1998. Beiträge zur Sprache und Literatur der deutschen Schweiz. (= Der Ginkgo-Baum; 16. Folge). Helsinki: Finn Lectura.


 
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2.3.2.2 Zwei und drei Herausgeberinnen

Bei zwei oder drei Herausgeberinnen wird so wie bei zwei oder drei AutorInnen verfahren, vgl. Abschn. 2.3.1.2. Vor der Jahreszahl ist aber natürlich der in runden Klammern stehende Hinweis (Hrsg.) oder (Hg.) zu ergänzen. Alle weiteren Angaben erfolgen wie bei der Grundform:
 
Faulstich, Werner; Schäffner, Gerhard (Hg.) 1994: Die Rockmusik der 80er Jahre. 4. Lüneburger Kolloquium zur Medienwissenschaft. (= IfAM-Arbeitsberichte; 12). Bardowick: Wissenschaftler-Verlag. 

Einhorn, Hinnerk; Jendryschik, Roswitha (Hg.) 1985: Die Schublade. Texte aus erster Hand. 2 Bde. Halle u. Leipzig: Mitteldeutscher Verlag.

Vgl. auch das entsprechenden Beispiel (Lorenz-Bourjot/Lüger 2001) am Anfang dieses Dokuments. - Zur Kennzeichnung des Plurals verwenden einige Linguisten auch die Form Hgg., die sich aber nicht allgemein durchgesetzt hat.


 
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2.3.2.3 Mehr als drei Herausgeberinnen

Hat ein Sammelwerk mehr als drei HerausgeberInnen, wird nur die/der erste genannt und auf die anderen mit u.A. oder et al. verwiesen (siehe Abschnitt 2.3.1.3). Alle weiteren Angaben erfolgen wie in 2.3.2.1 beschrieben. Zur Illustration vgl. das folgende Beispiel:
 
Eichler, Ernst u. A. (Hg.) 1995: Namenforschung. Ein internationales Handbuch zur Onomastik. Berlin u. New York: de Gruyter.


 
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2.3.2.4 Institutionelle Herausgeber

Wenn auf dem Titelblatt eines Sammelwerkes als Herausgeber keine Person(en), sondern nur eine Institution genannt ist, kann deren Name als Herausgeber aufgeführt werden. Als Alternative bietet sich - bei umständlichen Namen von Institutionen - eine Kurzform des Titels an, z.B. ein wesentlicher Begriff aus dem Titel des Sammelbands (vgl. Anonyma, s. 2.2.3).
 
Vorstand der Vereinigung der deutschen Hochschulgermanisten (Hg.) 1983: Textsorten und literarische Gattungen. Berlin: Schmidt.

oder:
 
Textsorten und literarische Gattungen 1983. Hrsg. vom Vorstand der Vereinigung der deutschen Hochschulgermanisten. Berlin: Schmidt.

Als Kurzverweisform im Text käme bei der zweiten Variante entsprechend z.B. „Textsorten … (1983)" in Frage.

Erscheint eine von einer Institution herausgegebene Publikation gewissermaßen im Selbstverlag, also nicht in einem eigentlichen Verlagshaus, kann der Name der Institution an Stelle des Verlagsnamens genannt werden:
 
Der Ginkgo-Baum. Germanistisches Jahrbuch für Nordeuropa. 8. Folge (1988). Helsinki u. Stockholm: Deutschlektorate bei den DDR-Kulturzentren.


 
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2.3.3 Anonyma

Bücher, die ohne Angabe von VerfasserInnen oder Herausgeberinnen erschienen sind (das war vor einigen Jahrhunderten häufig der Fall, ist aber gelegentlich auch heute noch bei einigen Ratgeberpublikationen anzutreffen), erhalten als Zitierform im Text eine Kurzform des Titels; meist handelt es sich dabei um ein Schlagwort, einen zentralen Begriff des Titels. Diese Kurzform wird auch im Literaturverzeichnis am Kopf des Eintrags aufgeführt, ihr folgt die Jahreszahl in Klammern. Danach folgen der volle Titel und die restlichen Angaben wie bei der Grundform. Vgl. als Beispiel:
 
Ratgeber Bewerbung o.J. [1999]. Köln: Naumann & Göbel.


 
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2.4 Unselbstständige Publikationen

Die Angaben zu dem oder der Verfasserin oder den VerfasserInnen, zum Erscheinungsjahr und auch die Angaben zum Titel und Untertitel erfolgen bei unselbstständigen Publikationen wie bei den selbstständigen Veröffentlichungen (vgl. Abschnitt 2.3.1.1 bis 2.3.1.3).

Danach folgt das groß geschriebene Wort In: mit einem Doppelpunkt. Die danach folgenden Angaben sind in Bezug auf Sammelbände und Zeitschriftenaufsätze unterschiedlich.


 
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2.4.1 Beiträge in Sammelbänden

Wenn aus einem Sammelband nur ein Beitrag zitiert und im Text der Abhandlung nicht auf den Sammelband als Ganzes referiert wird, erfolgt die Quellenangabe im Literaturverzeichnis (nach den Verfasser- und Titelangaben sowie dem Wort In: ) in der Vollform, wie sie oben im Abschnitt 2.3.2 beschrieben ist. Der Sammelband selbst erscheint dann im Allgemeinen nicht als eigener Eintrag im Literaturverzeichnis.

Kommen zwei oder mehr Beiträge aus dem Sammelband im Literaurverzeichnis vor oder muss er, da im Text der Abhandlung auf ihn als Ganzes verwiesen wurde, ohnehin als eigener Eintrag in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden, kann beim Quellennachweis der Einzelbeiträge nach dem Wort In: eine Kurzform angewandt werden. Dafür wird der Familienname des Herausgebers bzw. der Herausgeberin und die in runden Klammern stehende Abkürzung (Hg.) verwendet, wenn der Band von nur einer Person publiziert wurde. Bei zwei HerausgeberInnen werden vor dem in runden Klammern stehenden Kürzel (Hg.) beide Familiennamen genannt und durch einen Schrägstrich (ohne Leeranschläge) voneinander abgetrennt. (Auf die Angabe der Jahreszahl wird verzichtet, da das Erscheinungsjahr bereits nach dem Namen des Verfassers bzw. der Verfasserin des betreffenden Beitrags genannt wurde. Als Ausnahme gilt der Fall, wenn identische Herausgeberinnen im selben Jahr mehrere Sammelbände publiziert haben, die durch a, b, c, … nach der Jahreszahl voneinander zu unterscheiden sind.)


 
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Die Angabe des Sammelbandes als Quelle des Beitrags wird, sowohl bei Verwendung der Voll- als auch bei Benutzung der Kurzform, oft mit einem Komma von der nachfolgenden Angabe der Seitenzahl[en] abgetrennt. Die Seitenangabe kann unter Verwendung der Abkürzung S. oder durch direkt anschließende Zahlenangaben erfolgen, dabei ist jedoch wiederum auf Einheitlichkeit in der Gestaltung aller entsprechenden Einträge zu achten. - Bei Beiträgen, die auf nur einer Seite des Sammelbands stehen, wird nur die betreffende Seite angegeben; steht der Beitrag auf zwei aufeinander folgenden Seiten, kann die Form „Zahl + f." verwendet werden, wobei laut DIN 5008 zwischen der Zahl und dem f. (für „und folgende") ein Leeranschlag stehen soll. Bei allen anderen Beiträgen werden Anfangs- und Endseite angegeben und mit einem (einfachen, kurzen) Bindestrich ohne Leeranschläge miteinander verbunden. - Der Gesamteintrag wird wiederum mit einem Punkt abgeschlossen.

Hier wiederum ein Beispiel in zwei Varianten je nachdem, ob der betreffende Sammelband als eigener Eintrag ins Literaturverzeichnis aufzunehmen ist oder nicht:
 
Lenk, Hartmut E.H. 1998: 'Persönliche Perspektivierung' als Persuasionsstrategie in DDR-Pressekommentaren der Wendezeit. In: Hoffmann, Michael; Keßler, Christine (Hg.): Beiträge zur Persuasionsforschung. Unter besonderer Berücksichtigung textlinguistischer und stilistischer Aspekte. Frankfurt a.M. usw.: Lang, S. 121-155.

Das Beispiel mit Verwendung der Kurzform des Sammelbands, der dann selbst als eigener Eintrag im Literaturverzeichnis erscheinen muss, sieht folgendermaßen aus:
 
Lenk, Hartmut E.H. 1998: 'Persönliche Perspektivierung' als Persuasionsstrategie in DDR-Pressekommentaren der Wendezeit. In: Hoffmann/Keßler (Hg.), S. 121-155.

Wie bereits erwähnt, kann die Abkürzung S. vor den Seitenzahlen auch wegbleiben.


 
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2.4.2 Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften

2.4.2.1 Aufsätze

Die Quellenangabe für Aufsätze in wissenschaftlichen Zeitschriften erfolgt nach dem Wörtchen In: (vgl. die Einleitung des Abschnitts 2.4 weiter oben) meist unter Erwähnung folgender Angaben in der folgenden Reihenfolge:



 
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Auch hier steht ein Punkt am Ende des Eintrags. - Auf Angaben zum Verlagsort oder Redaktionssitz der Zeitschrift wird i.d.R. ebenso verzichtet wie auf die Namen der HerausgeberInnen der Periodika. Manche Zeitschriften haben mehrgliederige Namen, einen Hauptnamen und so etwas wie einen (meist die Fachrichtung bezeichnenden oder auch werbenden) Untertitel. Auf die Nennung des Untertitels kann meist verzichtet werden. Auch die ISSN (Internationale Standard-Serien-Nummer) wird üblicherweise nicht angegeben. Dafür ist auf die korrekte Fassung des Namens zu achten, denn oft sind sich Zeitschriftentitel sehr ähnlich, vgl. etwa die verschiedenen Zeitschriften Sprachwissenschaft und Zeitschrift für Sprachwissenschaft; Germanistik, Zeitschrift für Germanistik, Zeitschrift für Germanistische Linguistik; Deutschunterricht und Der Deutschunterricht. - Manche Zeitschriften empfehlen Abkürzungen ihrer Namen als Zitiertitel, z.T. stehen diese auch - grafisch hervorgehoben - auf dem Titelblatt, etwa: ZGL, ZfAL, ZPSK, LS/ZISW/A u.Ä.; bei einigen Zeitschriften sind diese Zitiertitel in der Forschung so eingebürgert, dass sie scheinbar problemlos verwendet werden könnten. Mit Rücksicht z.B. auf EinsteigerInnen (AnfängerInnen oder KollegInnen aus benachbarten Disziplinen) und spätere RezipientInnen (HistorikerInnen) sollten jedoch nur solche Abkürzungen für Zeitschriften- und Reihentitel verwendet werden, die in einem dem Literaturverzeichnis ggf. voranzustellenden Abkürzungsverzeichnis genau erklärt werden (siehe oben Abschnitt 1.3).


 
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Bei den Periodika kann man Monats-, Zweimonats, Viertel- und Halbjahresschriften unterscheiden, was für die Notation im Literaturverzeichnis keinen Unterschied macht. Eine gewisse Sonderrolle spielen Jahrbücher, die teils mehr den Charakter von Zeitschriften, teils mehr den Charakter von Reihen (mit einem jeweiligen Einzelherausgeber des Bandes) annehmen können. Im ersten Fall (vgl. unten das Beispiel Lenk 1991) werden die darin enthaltenen Aufsätze im Literaturverzeichnis wie Zeitschriftenbeiträge, im letztgenannten Fall (vgl. Lenk 1998) wie die Beiträge in einem Sammelband behandelt: Der Jahrbuchtitel wird dann als Reihentitel genannt. (Die Folgen 1-10 des Ginkgo-Baums hatten eher den Charakter einer Zeitschrift, ab Folge 12 gab es einzelne Herausgeber). - In der folgenden Liste wird vorausgesetzt, dass die Namen der Zeitschriften ZGL und LiLi in einem Abkürzungsverzeichnis zu Beginn des Literaturverzeichnisses erklärt wurden.
 
Franke, Wilhelm 1987: Texttypen - Textsorten - Textexemplare: Ein Ansatz zu ihrer Klassifizierung und Beschreibung. In: ZGL 15.3, S. 263-281.

Lee, Hyunseon 1999: Im Schatten der stalinistischen Prozesse: Zur Dialektik des Geständnisses in Stefan Heyms Roman Collin. In: LiLi. H. 116, S. 143-155.

Lenk, Hartmut E. H. 1991: Rock für die Revolution. Zur Artikulation von Wirklichkeitserfahrung in DDR-Rockmusiktexten der späten 80er Jahre. In: Der Ginkgo-Baum. Germanistisches Jahrbuch für Nordeuropa. Zehnte Folge, S. 163-193. 

Lenk, Hartmut E. H. 1998: Die Textsorte 'Pressekommentar' in konventionellen Tageszeitungen aus der Deutschschweiz. Teil I: Beschreibungsgrundlagen, Vorkommenshäufigkeit, Textsortencharakteristika und -differenzierung. In: Krebs, Gérard (Hg.): Schweiz 1998. Beiträge zur Sprache und Literatur der deutschen Schweiz. (= Der Ginkgo-Baum. Germanistisches Jahrbuch für Nordeuropa; 16. Folge). Helsinki: Finn Lectura, S. 127-153.

Lenk, Hartmut E. H. 1999: Der Explizitätsgrad von Bewertungshandlungen in Pressekommentaren. Überlegungen aus der Perspektive des DaF-Unterrichts für Fortgeschrittene. In: Beiträge zur Fremdsprachenvermittlung. H. 35, S. 76-115.


 
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2.4.2.2 Rezensionen

Sollten in einer Abhandlung auch Rezensionen als Quellen benutzt werden, so nimmt man diese unter dem Namen des Rezensenten bzw. der Rezensentin in das Literaturverzeichnis auf. Nach dem Familien- und Vornamen des/der Verfasserin der Rezension und der Jahreszahl mit anschließendem Doppelpunkt (wie in der Grundform) folgen beispielsweise die Wörter Rezension zu: oder Besprechung von: (jeweils mit Doppelpunkt).

Für die Bezeichnung des rezensierten Werkes kann die für Quellenangaben übliche Kurzform verwendet werden (vgl. dazu auch die Verfahrensweisen bei Sammelbänden), wenn das besprochene Werk als eigener Eintrag in das Literaturverzeichnis aufgenommen wird.


 
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Nach der Nennung des rezensierten Werkes folgt das Wörtchen In: (mit Doppelpunkt), und die nachstehenden Angaben entsprechen denen bei Aufsätzen:
 
Schäfer, Patrick 2001: Rezension zu Wolfgang Mieder: „Morgenstunde hat Gold im Munde." Studien und Belege zum populärsten deutschsprachigen Sprichwort. Wien: Edition Praesens 1997. In: Lorenz-Bourjot/Lüger (Hg.), S. 213-216.

Diese Form wäre angebracht, wenn der Sammelband, in dem die Rezension erscheint, im Literaturverzeichnis gesondert aufgeführt wird, die Untersuchung von W. Mieder aber nicht. Falls im Gegensatz dazu die rezensierte Abhandlung von Mieder, nicht aber der Sammelband von Lorenz-Bourjot/Lüger im Literaturverzeichnis mit einem eigenen Eintrag erscheinen, wäre z. B. folgende Form zu wählen:
 
Schäfer, Patrick 2001: Rezension zu Mieder 1997. In: Lorenz-Bourjot, Martine; Lüger, Heinz-Helmut (Hg.): Phraseologie und Phraseodidaktik. Wien: Edition Praesens, S. 213-216.


 
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2.4.2.3 Konferenzberichte

Konferenzberichte erscheinen im Literaturverzeichnis unter dem Namen der BerichterstatterInnen. Der Titel der Konferenz, über die informiert wird, kann kursiv gesetzt werden, um Berichte von Aufsätzen zu unterscheiden. Der Bericht kann außerdem durch den in runden Klammern nach dem Titel bzw. Thema sowie Veranstaltungsort und -zeit der Konferenz stehenden Zusatz (Konferenzbericht) oder (Tagungsbericht) als solcher charakterisiert werden. Ein Beispiel:
 
Lenk, Hartmut E. H. 2001: VaLex II - II. Vaasaer Germanistisches Kolloquium zur kontrastiven Lexikologie. Vaasa/Vasa (Finnland), 7.-9. April 2000. (Konferenzbericht). In: ZGL 29.3, S. 97-101.

Die Form der Ortsnamen richtet sich, ebenso wie die genaue Formulierung des Titels der Tagung, nach den Veranstaltern: Man folgt hier den in den Einladungen und den Tagungspapieren gewählten Bennennung und Schreibweise.


 
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2.4.3 Artikel in (Nicht-Fach-) Zeitschriften

Nichtfachliche Zeitschriften wie Publikums-, Unterhaltungs-, Programm-, Kunden- und Betriebs-, Hobby- und Special-Interest-, Freizeit- u.a. Zeitschriften können - vor allem in literatur-, kultur-, publizistik-/medienwissenschaftlich sowie interdisziplinär angelegten Arbeiten - zitierwürdige Beiträge enthalten, kommen aber auch als Untersuchungsgegenstand, als Quelle bei der Zusammenstellung eines Textkorpus in Betracht und müssen dann in Quellenverzeichnissen aufgeführt werden.

Auch Beiträge in nichtfachlichen Zeitschriften werden unter dem bzw. den Namen der VerfasserInnen ins Literaturverzeichnis aufgenommen. Fehlt die Verfasserangabe, kann man auf eine Textsorten- bzw. Rubrikbezeichnung (z.B. Editorial, Sprachecke oder dgl.) ausweichen oder wie bei Anonyma den Titel zum Kopf des Eintrags wählen.

Im Unterschied zu Fachzeitschriften geben solche Publikumszeitschriften zumeist keine Erscheinensjahrgänge an. Daher ist die Nennung des Erscheinungszeitpunkts von besonderer Wichtigkeit. Dies kann eine Heftnummer, eine Monats- oder Quartalsangabe, aber auch ein Datum sein. Die Angabe des Erscheinungszeitpunkts steht nach dem Titel der Zeitschrift, aus der der betreffende Beitrag stammt. Alle übrigen Angaben erfolgen wie bei Beiträgen in Fachzeitschriften. - Auch hier sei ein Beispiel gegeben:
 
Flohr, Karsten; Tiedemann, Uta (2000): „Ich erwarte Anbetung". Interview mit Harald Schmidt. In: TV-Today Nr. 10/2000 vom 06.-19.05.2000, S. 10-16.


 
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2.4.4 Artikel in Zeitungen

Werden Artikel aus Tages- und/oder Wochenzeitungen in das Literaturverzeichnis aufgenommen, stehen sie ebenfalls unter dem bzw. den Namen der VerfasserInnen und dem Titel des Artikels, ggf. auch des Untertitels. Hinter dem Wörtchen In: folgt der Name der Zeitung so, wie er auf der Titelseite des betreffenden Blattes steht (also beispielsweise einschließlich des Artikels etwa bei Die Zeit oder Der Spiegel), eventuell ergänzt um eine Spezifizierung (etwa in Gestalt der näheren Bezeichnung einer Regional- bzw. der überregionalen oder internationalen Ausgabe bei sog. Mantelblättern, die in mehreren Teilausgaben erscheinen). Wenn der Name der Zeitung nicht bereits auf den Erscheinungsort hinweist, kann letzterer, vor allem bei kleineren Lokalzeitungen, anschließend in Klammern genannt werden - denn Namenduplikate sind bei Zeitungen nicht völlig ausgeschlossen, wenn man an Blätter in verschiedenen Ländern denkt. Für die Abkürzung von Zeitungsnamen gilt mutatis mutandis das im Abschnitt 2.4.3 für Zeitschriftentitel Erwähnte: Trotz der Geläufigkeit bestimmter Abkürzungen wie FAZ sollte man diese nur dann verwenden, wenn sie in einem gesonderten Abkürzungsverzeichnis aufgelöst werden; lohnt sich dies wegen des seltenen Vorkommens nicht, empfiehlt sich die Ausschreibung, im genannten Falle z.B. als Frankfurter Allgemeine Zeitung (den werbenden Titelzusatz „für Deutschland", der sich im Kopf des Blattes findet, lässt man üblicherweise jedoch weg).

Tages- und Wochenzeitungen haben zumeist eine Jahrgangsnummer; innerhalb des Jahrgangs oder aber fortlaufend seit dem ersten Erscheinungstags des Blattes erhält üblicherweise jede Ausgabe eine eigene Nummer. Die Nummer des Jahrgangs und der einzelnen Ausgabe werden im Literaturverzeichnis ebenso genannt wie das Erscheinungsdatum. Die Zahl der Seite (bzw. seltener: der Seiten) der Zeitungsausgabe, wo sich der zitierte Artikel findet, kann genannt werden, oft wird diese Angabe in Literaturverzeichnissen jedoch fortgelassen. Auch das Ressort oder der Teil, in dem der Artikel steht, wird i.d.R. nicht angegeben - es sei denn, es handelt sich um Sonderbeilagen (die z.B. auch eine eigene Seitennummerierung aufweisen).
 
Raddatz, Fritz J. 1997: Die besondere Haltung. Eleganz verachtet nicht, sie bedauert. In einer Welt der Eitelkeit und Grobheit ist sie das Gegengift. In: Die Zeit (Hamburg) Nr. 33 vom 08.08.1997.


 
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2.4.5 Mehrfachpublikationen

Besonders wichtige Aufsätze werden mitunter mehrfach publiziert: beispielsweise in sog. Readern oder Chrestomathien, die (für StudentInnen) schwer zugängliche Aufsätze für die Lehre zusammenstellen. Auch können interdisziplinär angelegte Beiträge in Zeitschriften beider Fachrichtungen mit jeweils deutlich unterschiedenen Leserkreisen parallel erscheinen. Drittens sind vor allem in jüngerer Zeit solche Sammelwerke üblich geworden, in denen VerfasserInnen ihre mehr oder weniger weit verstreuten Aufsätze zu einem eingegrenzten Forschungsfeld in einem Buch zusammenfassen (was u.A. auch bei sog. kompilatorischen Dissertationen der Fall ist). Darüber hinaus können schließlich historische Schriften, die nur noch in wenigen Bibliotheken vorhanden sind, zu einem späteren Zeitpunkt aber auf großes wissenschaftliches Interesse stoßen, erneut publiziert werden.

Für Publikationen gilt im Allgemeinen, dass die jeweils jüngste Ausgabe bzw. Auflage zu benutzen ist. Auch bei mehrfach publizierten unselbstständigen Quellen sollte daher die jüngste Fassung als Eintrag in das Literaturverzeichnis gewählt werden; jedoch spricht manchmal Einiges dafür, die originale Quelle anzugeben.


 
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Man verweist auf Mehrfachpublikationen nach dem Ende des Eintrags der (zuerst aufgeführten) Quelle, indem man nach einem Gedankenstrich z.B. die Worte Auch in: bzw. Zuerst in: (mit Doppelpunkt) folgen lässt und dann die betreffenden Angaben der zweiten oder weiterer Fundstellen in der üblichen Form anführt. Es können beide Erscheinungsjahre, durch einen Schrägstrich / (ohne Leeranschläge) getrennt, angegeben werden:
 
Frank, Rainer 1975/1993: Kosenamenbildung und Kosenamengebungstendenzen im Ruhrgebiet. In: Debus, Friedhelm; Seibicke, Wilfried (Hg.): Reader zur Namenkunde II: Anthroponyme. (= Germanistische Linguistik; 115-118). Hildesheim, Zürich u. New York: Olms, S. 471-489. - Zuerst in: Onoma 19 (1975), S. 511-527.

Lang, Ewald 1981: Was heißt „eine Einstellung ausdrücken"? In: Rosengren, Inger (Hg.): Sprache und Pragmatik [2]: Lunder Symposium 1980. (= Lunder Germanistische Forschungen; 50), S. 293-314. - Auch in: LS/ZISW/A, H. 80, S. 89-121.


 
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2.5 Hochschulschriften

In Deutschland, der Schweiz und Finnland müssen Dissertationen (und in Deutschland auch Habilitationsschriften) i.d.R. nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens als Buch veröffentlicht werden (ehe der Qualifikand den mit der Arbeit erworbenen Titel in seinem Namen führen darf), während demgegenüber Magister- und Diplomarbeiten in Deutschland als (vertrauliche) Prüfungsunterlagen zu behandeln sind und ohne Zustimmung des Verfassers bzw. der VerfasserInnen nicht ausgeliehen werden dürfen (und oft auch gar nicht in den Bibliothekskatalogen der jeweiligen Hochschule erfasst und auf Dauer in den Magazinen untergebracht sind). Dies war und ist in anderen Ländern jedoch nicht so. In der DDR wurde nur ein kleiner Teil der Dissertationen (A) und (B) gedruckt, die überwiegende Anzahl von wissenschaftlichen Qualifikationsschriften musste von den Promovenden in zwölffacher Ausfertigung eingereicht werden und war und ist in vervielfältigter Form in den Universitätsbibliotheken vorhanden. Bis 1990 waren darüber hinaus auch die Diplomarbeiten in den Bibliotheken der jeweiligen Fachbereiche der Hochschulen durch jedermann ausleihbar. - Eine Verpflichtung zur Drucklegung von Dissertationen besteht auch in Österreich nicht, wohl aber in den skandinavischen Ländern. Nach entsprechender Genehmigung durch die Fakultät kann die öffentliche Verteidigung (Disputation mit dem Opponenten) erst erfolgen, wenn der Band bereits gedruckt vorliegt. In Finnland sind darüber hinaus auch die Magister- und Diplomarbeiten in den Fachbereichsbibliotheken der Hochschulen, an denen die Arbeit eingereicht wurde, vorhanden und stehen für die Ausleihe zur Verfügung.


 
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Bei der Aufnahme solcher nicht als Buch publizierter wissenschaftlicher Qualifizierungsarbeiten ins Literaturverzeichnis wird zunächst wie bei selbstständigen Publikationen verfahren. Vor dem Erscheinungsort steht jedoch die Art der Hochschulschrift (also z.B. Diplomarbeit, Magisterarbeit, Staatsexamensarbeit, Dissertation oder Habilitationsschrift) mit einem Hinweis auf die Schriftform (also beispielsweise masch.-schriftl. vervielf. oder masch. vervielf. für ‚maschinenschriftlich vervielfältigt'). Statt des Verlagsortes und -namens werden Name und Ort der Universität oder Hochschule, an der die Arbeit eingereicht und verteidigt wurde, genannt; zusätzlich kann die Fakultät bzw. der Fachbereich erwähnt werden. Im Folgenden je ein Beispiel für eine Magisterarbeit und eine (noch nicht als Verlagspublikation veröffentlichte) Dissertation:
 
Kankkunen, Sanni 2000: Die Verwendung performativer Äußerungen im WWW-Chat. Ein Vergleich zwischen der deutschen und finnischen Chat-Kommunikation. Magisterarbeit am Germanistischen Institut der Universität Helsinki.

Kärnä, Aino 2000: Die Kategorie 'Partikel' gestern und heute. Ein Überblick über griechische, lateinische und deutsche Grammatiken. (= Prepublications and Internal Communications; 4). Diss. Universität Helsinki: Institut für Allgemeine Linguistik.


 
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Aufgrund des genannten Verfahrens (Drucklegung nach Abschluss des Qualifikationsverfahrens) kann es indes auch in Deutschland in Ausnahmefällen, im Zuge der Überarbeitung einer Qualifikationsschrift entsprechend den Empfehlungen der GutachterInnen, Abweichungen zwischen eingereichter maschinschriftlicher und Druckversion einer Qualifizierungsschrift geben. Beispielsweise werden gelegentlich nicht zuletzt aus Kostengründen ganze Kapitel oder Materialanhänge bei der Drucklegung weggelassen. In solchen Fällen kann eine Aufnahme sowohl des Buchtitels als auch des Dissertationstyposkripts als jeweils eigener Eintrag sinnvoll und sogar ein Hinweis auf die Nicht-Identität der beiden evtl. im Titel identischen Werke angebracht sein. - Auch hier wiederum ein Beispiel - für eine sowohl in maschinenschriftlicher Fassung als auch in Buchform vorliegende Habilitationsschrift:
 
Donnerstag, Jürgen 1987: Rezeptionstheorie und Literaturdidaktik. Zur Entwicklung literarischer Kompetenz in der Textarbeit mit rock lyrics. Masch.-schr. Habil.-Schrift. Universität Dortmund. - Teilidentisch mit Donnerstag 1989.

Donnerstag, Jürgen 1989: Rezeptionstheorie und Literaturdidaktik. Literarische Lesestrategien und rock lyrics im Englischunterricht. (= Anglistik in der Blauen Eule; 10). Essen. Zugl. Habil.-Schr. Universität Dortmund 1987.


 
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2.6 „Graue Literatur"

Unter sog. „grauer Literatur" versteht man Schriften (und zwar sowohl künstlerische Literatur, die von VerfasserInnen stammt, die, aus welchen Gründen auch immer, keinen Zugang zu den üblichen Publikationswegen suchen oder haben, sowie wissenschaftliche Vortragsmanuskripte, Aufsätze bzw. Abhandlungen), die nicht in einer der üblichen Formen (d.h. als selbstständige Publikationen, in Sammelbänden oder Zeitschriften) veröffentlicht wurden, sondern als (kopierte) Typoskripte, Vervielfältigungen oder als E-Mails bzw. in Mailingslists zwischen Insidern bzw. interessierten Fachleuten kursieren. Teilweise rechnet man auch sog. „Prepublications" oder Vorab-Veröffentlichungen in (meist) institutsinternen Publikationsreihen dazu. Graue Literatur ist i.d.R. nicht über den Buchhandel und oft auch nicht über öffentliche Bibliotheken zu beziehen, sondern wird auf persönliche Anfrage von den VerfasserInnen oder kooperativen FachkollegInnen weiter gereicht.

Die Aufnahme solcher Werke ins Literaturverzeichnis erfolgt unter dem oder den Namen des Verfassers bzw. der VerfasserInnen mit Jahreszahl (sofern bekannt) plus Titel[gefüge], bei anonymen Texten nur unter dem Titel mit Jahreszahl, wobei ggf. Untertitel folgen können. Anschließend wird die Art des Textes angegeben, also z.B. Vortrag[smanuskript] [+ Veranstaltung, auf der der Vortrag gehalten wurde], Typoskript, Veröffentlicht in der Mailingslist … u.Ä. - Auch hier ein Beispiel:
 
Löffler, Heinrich (1981): Zur Verwendung von Personennamen und Personenkennzeichnungen in deutschsprachigen Zeitungen. [Unveröfftl.] Vortrag auf dem 14. Internationalen Kongress für Namenforschung in Ann Arbor (Mich.).


 
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2.7 Texte und Dokumente aus dem Internet

Wenn Dokumente aus dem Internet als Quelle benutzt werden, entstehen besondere Probleme hinsichtlich der Überprüfbarkeit des Zitierten, denn die sowohl von Privatpersonen als auch Institutionen angebotenen Web-Seiten sind ständiger Veränderung unterworfen; auch in technischer Hinsicht können Zugangsprobleme beim Wiederaufrufversuch einer einmal angewählten und ggf. heruntergeladenen oder ausgedruckten Fundstelle auftreten. Deshalb sollten bei Aufnahme zitierter Web-Dokumente in das Literaturverzeichnis neben der genauen Internet-Adresse auch das Datum der Recherche bzw. der letzten „Verifizierung" (d.h. hier: Überprüfung, angegeben z.B. in der Form zuletzt verifiziert am … [Datum]) sowie ggf. das Datum der (seinerzeit) letzten Aktualisierung der betreffenden Seite genannt werden (allerdings nur, soweit angegeben oder eruierbar, und zwar in der Form: zuletzt aktualisiert am … [Datum] oder letzte Aktualisierung am … [Datum]).

Hinsichtlich der Ableitung einer Kurzform für Quellenangaben im Text muss man flexibel sein: Je nach Art der vorhandenen Angaben im zitierten Dokument und nach dessen Charakter empfiehlt sich die Angabe des Familiennamens des Autors/der Autorin bzw. des- oder derjenigen, die das betreffende Dokument auf der eigenen Homepage veröffentlicht hat/haben, bei Fehlen entsprechender Angaben eventuell auch ein Stichwort zum Inhalt des Dokuments oder eine Kurzform der Institutionsbezeichnung, bei der das Dokument ins Internet gestellt wurde. Vgl. als Beispiele:
 
Förster, Andreas: „Sie sind jetzt mal still." Erst beschimpft Kohl die Presse, dann hält er Hof. Pressebericht in der Berliner Zeitung vom 30.06.2000, Ressort ,Blickpunkt'. Im Internet ist der Text unter der folgenden Adresse einsehbar (zuletzt überprüft am 07.11.2001):
www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/archiv/2000/0630/blickpunkt/index.htm

Schweizerisches Zivilgesetzbuch. Als PDF-Datei abrufbar unter der Internet-Adresse http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/211.112.1.de. (Letzte Verifizierung am 07.11.2001.)

(Bei den obigen beiden Beispielen werden zur Illustration zwei verschiedene Ausdrücke für die Angabe der letztmaligen Überprüfung einer Web-Adresse verwendet; in einem Literaturverzeichnis sollte man sich für den Gebrauch ein und der selben Formulierung entscheiden.)


 
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2.8 Sonstige Quellen

An dieser Stelle können angesichts der Breite des Faches Germanistik bei weitem nicht alle möglichen Fälle beschrieben werden. Im Rahmen des Gebots der einheitlichen Gestaltung gleichartiger Angaben haben VerfasserInnen wissenschaftlicher Arbeiten gerade in diesem Bereich selbst zu entscheiden, in welcher Form sie die betreffenden Einträge vornehmen. Generell gilt auch hier die eingangs erwähnte Maxime, dass die Angaben die genaue Identifizierung des Textes bzw. Werkes gewährleisten und zumindest im Prinzip seine Wiederauffindbarkeit ermöglichen müssen.

2.8.1 Archivblätter

Verschiedene Archive verwenden historisch entstandene, unterschiedliche Ordnungsprinzipien, Siglen und andere Kennzeichen, die den Standort des betreffenden Dokuments bezeichnen. Werden Dokumente aus Archiven in einer Arbeit häufig genannt, empfiehlt sich die Erklärung der verwendeten Siglen in einem dem Literaturverzeichnis vorangestellten gesonderten Verzeichnis. Einzelne Archivdokumente sollten im Literaturverzeichnis mit Angabe des Aufbewahrungsortes, d.h. des Namens (bzw. bei Privatarchiven: des Besitzers oder der Besitzerin) und Ortes des Archivs, und ggf. der möglichst genau anzugebenden Archivsiglen bzw. -nummern aufgeführt werden.


 
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2.8.2 Unveröffentlichte Dokumente (Briefe, Akten usw.)

Unveröffentlichte Dokumente werden, falls möglich, unter dem VerfasserInnennamen, falls diese fehlen: unter dem Titel oder, falls auch kein Titel vorhanden ist, unter einer Textsortenbezeichnung (z.B. Brief, Aktennotiz, Schriftstück oder dgl.) in das Literaturverzeichnis aufgenommen. Das Entstehungsdatum sollte so genau wie möglich bezeichnet werden. Gleiches gilt für den Fund- oder Aufbewahrungsort. Ein Beispiel aus dem Band Gimpl 2001: 28 (siehe oben):
 
Bergmann, Else: „Erinnerung für F. K.". Leo-Baeck-Institut New York. Inventarnummer AR 5740.

2.8.3 Schallplatten

Die Form der Aufnahme von Schallplatten ins Literaturverzeichnis ist angesichts der Vielfalt von Tonträgern nicht unproblematisch. Schallplatten kann man z.B. hinsichtlich des Umfangs und der technischen Beschaffenheit des Tonträgermaterials unterscheiden in die älteren (Vinyl-) Langspielplatten (LPs), die neueren Compact Disks (CDs), (Vinyl- oder CD-) Singles und sog. (Vinyl-) Maxisingles. Im Hinblick auf die Auswahl der beteiligten Künstler kann man bei LPs und CDs u.a. zwischen Samplern und Alben differenzieren.

Am einfachsten scheint eine Aufnahme von Schallplatten in das Literaturverzeichnis unter dem Titel, der gelegentlich mit dem Namen des (Haupt-) Interpreten identisch ist, und dem Produktionsjahr (sofern angegeben oder ermittelbar). Um eine genaue Identifizierung zu ermöglichen, sollten auch das Label (i.e. die Produktions- oder Plattenfirma) und, falls vorhanden, eine (Produktions- oder Vertriebs- bzw. Bestell-) Nummer mit genannt werden. Auch hier ein Beispiel, und zwar für eine (nicht nur) in den neuen Bundesländern populäre Single-CD:
 
Niemann: Im Osten (2001). Single-CD. Sony Music Entertainment (Germany), Nr. 6795192000. 


 
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2.8.4 Rundfunksendungen (Hörfunk und Fernsehen)

Werden Texte aus Hörfunk- und Fernsehsendungen in das Literaturverzeichnis aufgenommen, empfiehlt sich als Kopf die Angabe des Titels (sofern vorhanden) oder einer Textsortenbezeichnung (wie Nachrichtensendung o.Ä.); dem sollten die Angabe des Senders bzw. des Programms (z.B. Antenne Brandenburg, DeutschlandRadio; ZDF, WDR, N3) sowie das Datum und die Uhrzeit der Erstsendung folgen. Die Namen von RedakteurInnen und/oder ProduzentInnen können, müssen aber nicht unbedingt aufgeführt werden. Ein Beispiel:
 
Helga Königsdorf in einem Interview mit Dunja Welke. Erstsendung im Berliner Rundfunk am 19.05.1991, 23.35 Uhr.

2.8.5 Filme

Als Kopf des Eintrags von Spiel- und Dokumentarfilmen ins Literaturverzeichnis eignet sich vor allem wohl deren Titel. Angegeben werden sollten in jedem Falle auch der Name des Regisseurs bzw. der Regisseurin und des Drehbuchautors bzw. der Drehbuchautorin. Handelt es sich um Literaturverfilmungen, sollte auch das dem Drehbuch zu Grunde liegende Werk mit VerfasserInnen genannt werden. Wichtig für den Eintrag sind natürlich auch das Produktions- (und ggf. ein davon abweichendes Erstaufführungs-) Jahr sowie der Name der Produktionsfirma. Wenn sie im Text der Darstellung keine Rolle spielen, kann in Literaturverzeichnissen germanistischer Arbeiten dagegen auf die Namen der Kameraleute, der ProduzentInnen und der DarstellerInnen verzichtet werden.

Liegen die Filme auf Kaufkassetten vor, sollte auch der Name von deren Produktions- bzw. Vertriebsfirma und ggf. eine für den Film vergebene Nummer angegeben werden. Auch hierfür abschließend ein Beispiel:
 
Comedian Harmonists. Spielfilm (1978) auf VHS-Kassette. BMG Video/Atlas Pictures. Best.-Nr. 4449.


 
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Beispiele für die Gestaltung der Einträge im Literaturverzeichnis im Überblick

 
Adamzik, Kirsten 1995: Textsorten - Texttypologie. Eine kommentierte Bibliographie. (= Studium Sprachwissenschaft; 12). Münster: Nodus. Eine aktualisierte Netzversion findet sich unter der Internet-Adresse http://www.unige.ch/lettres/alman/akt/aktbibl.htm

Adamzik, Kirsten 2001: Sprache - Wege zum Verstehen. (= UTB; 2172). Tübingen und Basel: Francke.

Alles über die Zeitung 241998. Frankfurt a. M.: Verlag Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Ammon, Ulrich 1995: Die deutsche Sprache in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Problem der nationalen Varietäten. Berlin u. New York: de Gruyter.

Bach, Adolf 1952/53: Deutsche Namenkunde. Band I: Die deutschen Personennamen. 2., stark erweiterte Aufl. Teilband I.1 (1952): Einleitung. Zur Laut- und Formenlehre, Wortfügung, -bildung und -bedeutung der deutschen Personennamen. Teilband I.2 (1953): Die deutschen Personennamen in geschichtlicher, geographischer, soziologischer und psychologischer Betrachtung. Heidelberg: Winter.

Bahlow, Hans 1993: Deutsches Namenlexikon. Familien- und Vornamen nach Ursprung und Sinn erklärt. Lizenzausgabe. Bindlach: Gondrom.

Bauer, Gerhard 1998: Deutsche Namenkunde. 2., überarb. Aufl. (= Germanistische Lehrbuchsammlung; 21). Berlin: Weidler.

Bergmann, Rolf; Pauly, Peter; Schlaefer, Michael 1991: Einführung in die deutsche Sprachwissenschaft. 2., überarb. u. erw. Aufl. Heidelberg: Winter.

Besch, Werner; Reichmann, Oskar; Sonderegger, Stefan (Hg.) 1985: Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2. Halbband. Berlin u. New York: de Gruyter.

Besch, Werner 1996: Duzen, Siezen, Titulieren. Zur Anrede im Deutschen gestern und heute. (= Kleine Vandenhoeck-Reihe; 1578). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

BGB 2000: Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz, Beurkundungsgesetz … Textausgabe mit ausführlichem Sachregister und einer Einführung von Helmut Kähler. 47., überarb. Aufl., Stand: 1. Juli 2000. (Sonderausgabe: dtv-Beck-Texte; 5001). München: Deutscher Taschenbuch Verlag.

Brandt, Patrick u. A. 1999: Sprachwissenschaft. Ein roter Faden für das Studium. Köln, Weimar u. Wien: Böhlau.

Brandt, Wolfgang 1991: Zeitungssprache heute: Überschriften. Eine Stichprobe. In: Brinker, Klaus (Hg.): Aspekte der Textlinguistik. (= Germanistische Linguistik; 106-107). Hildesheim, Zürich u. New York: Olms, S. 213-244.

Braun, Peter 1986: Pressewesen und Pressesprache in der DDR - am Beispiel von Benennungen in der „Berliner Zeitung". In: Debus/Hellmann/Schlosser (Hg.), S. 201-215.

Debus, Friedhelm; Hellmann, Manfred W.; Schlosser, Horst Dieter (Hg.) 1986: Sprachliche Normen und Normierungsfolgen in der DDR. (= Germanistische Linguistik; 82-83). Hildesheim, Zürich u. New York: Olms.
 


 
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