(i) Inkompatibilität (oder Antonymie i.w.S.)
Definition:
Wenn ein bestimmter Ausdruck (z.B. ein Kohyponym) benutzt wird, kann nicht
zugleich ein anderer Ausdruck eingesetzt werden: Es wird das Nicht-Bestehen des
durch den inkompatiblen Ausdruck Bezeichneten behauptet. Die Umkehrung gilt aber
nicht: Die Negation eines Ausdrucks impliziert/bedeutet nicht notwendigerweise
das Gegenteil.
Beispiel:
Die Kohyponyme Auto,
Bus, Zug, Flugzeug, Motorrad, Moped, Fahrrad, Schiff, Hubschrauber usw. des
Hyperonyms Fahrzeug schließen einander im konkreten Situations- und
Satzzusammenhang aus:
Der Satz Anna fährt mit dem Auto nach Lübeck schließt (seine Wahrheit
vorausgesetzt) aus, dass sie ein anderes Verkehrsmittel benutzt. Die Negation Anna
fährt nicht mit dem Auto nach Lübeck impliziert aber nicht, dass Anna das
Flugzeug benutzt. Ein eindeutiger Rückschluss auf eines der inkompatiblen
Lexeme ist nicht möglich.
als Inkompatibilitätsrelation bei graduierbaren Elementen (Lutzeier 1995, 81).
Die Definition bei Schippan 1991, 215 lautet:
"Die Negation eines Ausdrucks impliziert nicht notwendigerweise die Behauptung des anderen, sondern zwischen zwei antonymischen Polen gibt es Übergänge. Wer nicht laut spricht, muß nicht unbedingt leise, sondern er kann normal sprechen; was nicht teuer ist, muß nicht billig sein."
Weitere Beispiele:
Bei Verben konstituiert oft das Merkmal der Gerichtetheit einen Bedeutungsgegensatz; man spricht von 'direktionalen Oppositionen' wie
Die Antonymie kann aber beispielsweise auch auf einer Wertungsebene beruhen:
(iii) Komplementarität(s-Relation) bzw. Kontradiktion (Schwarz/Chur 1993, 58)
Definition:
Schippan 1991, 215: „Die polaren Lexeme schließen einander aus. Zwischenstufen sind nicht möglich. ... Die Behauptung des einen impliziert die Verneinung des anderen."Chur/Schwarz 1993, 58: "Die Bedeutungen dieser Wörter schließen sich strikt aus."
Vgl. auch die logizistische Definition bei Lutzeier 1995, 82, die sinngemäß besagt: Aus dem Bestehen eines Ausdrucks folgt notwendigerweise das Nichtbestehen des Gegensätzlichen und umgekehrt.
Beispiele, die diese Definition in einem strengen Sinne erfüllen, sind eher selten; häufig lässt sich eine dritte Kategorie oder eine Zwischenstufe finden, vgl.
(iv) Konversivität (Konversen-Relation)
Definition bei Schippan 1991, 216: „Zwei Verben drücken die gleiche Handlung unter gegensätzlichen Sehweisen aus."
Beispiele:
Zu dieser semantischen Beziehung zählt John Lyons auch reziproke soziale Rollen, die durch Substantive bezeichnet werden:
Lutzeier 1995, 84: „Um von Reversivität sprechen zu können, muß neben der Inkompatibilität folgendes speziell gelten: Beim Vergleich der beiden angesprochenen Geschehen muß der Anfangszustand des ersten Geschehens der Endzustand des zweiten Geschehens und der Endzustand des ersten Geschehens der Anfangszustand des zweiten Geschehens sein."